Verfasst von: Janina Horn
Lesezeit: 7 Minuten
Veröffentlicht am: 12.07.2024
Verfasst von: Janina Horn
Lesezeit: 7 Minuten
Veröffentlicht am: 12.07.2024
Mit der Legalisierung von Cannabis stellt sich auch die Frage nach der Vereinbarkeit von Sicherheit im Straßenverkehr und der Cannabis Fahrtüchtigkeit. Studien zeigen, dass der Konsum von Cannabis die kognitive und motorische Leistung beeinträchtigen kann, was das Risiko von Unfällen erhöht.
Trotz der medizinischen Vorteile und der rechtlichen Veränderungen bleibt die Herausforderung bestehen, angemessene Grenzwerte und Richtlinien festzulegen, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.
Dieser Artikel untersucht die Auswirkungen von THC auf die Fahrtüchtigkeit, die aktuellen gesetzlichen Regelungen und die potenziellen Konsequenzen für Autofahrer.
Ziel ist es, Ärzte, Apotheker und Patienten über die Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.
Um Probleme bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, sollten sich Patienten unter allen Umständen an die vom behandelnden Arzt verordnete Dosierung und Darreichungsform halten.
Beispiel:
Ist die Inhalation von Cannabisblüten durch Verdampfung (150 mg, 3x täglich) verordnet und in den Unterlagen entsprechend vermerkt, stellt das Rauchen von „Joints“ keine bestimmungsgemäße Einnahme dar.
Es empfiehlt sich zudem Unterlagen/Dokumente mit sich zu führen, die den Patientenstatus belegen.
Dazu zählen beispielsweise:
Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr bestimmt die maximale zulässige THC-Konzentration im Blut von Fahrern, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten und Fahrten unter dem Einfluss von Cannabis zu regulieren.
Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr legt fest, ab welcher Konzentration von THC im Blut ein Fahrer als fahruntüchtig gilt.
Bei der Teilnahme am Straßenverkehr unter der Beeinflussung von zentralwirksamen Substanzen sind folgende Fallkonstellationen zu unterscheiden:
1. Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG
Nachweis zentral wirksamer Substanzen gemäß Anlage, ohne Fahr- oder Verhaltensauffälligkeiten.
2. Straftatbestand gemäß der §§ 315/316 StGB
Einfluss zentral wirksamer Substanzen und relevante Ausfallerscheinungen/Fahrauffälligkeiten.
In Deutschland soll dieser Grenzwert ab Juli 2024 3,5 ng/ml betragen. Dies entspricht einem Alkoholwert von 0,2 Promille.
Aktuell beträgt der Grenzwert aber noch 1 ng/ml.
Diese Werte sollen sicherstellen, dass auch bei niedrigen THC-Konzentrationen die Fahrtüchtigkeit geprüft wird, da Cannabis die Wahrnehmung und Reaktionszeiten beeinflussen kann.
Das bedeutet, dass auch trotz des Grenzwerts nicht bekifft Auto gefahren werden darf!
Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen unter 21 Jahren sowie Neulinge im Straßenverkehr, also Fahrer, die sich innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erwerb ihrer Fahrerlaubnis befinden. Für sie bleibt der Grenzwert bei 1,0 ng/ml bestehen.
Aufgrund der Gefahren des Mischkonsums gilt nach dem Konsum von Cannabis ein vollständiges Alkoholverbot im Straßenverkehr.
Seit dem 1. April 2024 ist das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Kraft. Der Besitz und Anbau der Droge sind unter bestimmten Voraussetzungen für Erwachsene legal.
Cannabiskonsum beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit durch die Wirkung von THC auf das Gehirn, besonders auf die kognitiven Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit, Reaktionsgeschwindigkeit und Koordination.
Bereits geringe THC-Konzentrationen reduzieren die Leistungsfähigkeit und erhöhen das Risiko für Fahrfehler. Dies liegt an der Wirkung von THC auf verschiedene Hirnareale, die für die kognitive Verarbeitung und motorische Kontrolle verantwortlich sind.
Ärzte und Apotheker, die mehr Informationen und Unterstützung benötigen, sind eingeladen, sich an die Experten der Hotline der Cannamedical Pharma zu wenden. Lassen Sie uns gemeinsam die Sicherheit Ihrer Patienten gewährleisten und sie bestmöglich informieren.
Fahren sie Auto, obwohl Sie den Grenzwert überschreiten, hat das je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich schwere Strafen zur Folge.
Sollte eine Person mit einer Menge von mehr als 3,5 Nanogramm THC im Blut erwischt wird, kann eine Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro verhängt werden.
Wenn die Person zusätzlich Alkohol getrunken hat, kann die Geldstrafe bis zu 5.000 Euro betragen.
Die Bundesregierung schlägt vor, die Geldstrafen in der Bußgeldkatalog-Verordnung entsprechend den Regelungen für Alkohol zu ändern: Für den ersten Verstoß mit 3,5 Nanogramm oder mehr pro Milliliter Blutserum würde eine Geldstrafe von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot verhängt. Beim zweiten Verstoß müsste man 1.000 Euro zahlen und drei Monate lang nicht fahren dürfen. Bei wiederholten Verstößen würde eine Geldstrafe von 1.500 Euro und erneut drei Monate Fahrverbot verhängt werden.
Falls eine Person den THC-Grenzwert überschreitet und gleichzeitig Alkohol konsumiert hat, müsste sie bereits beim ersten Verstoß 1.000 Euro zahlen und einen Monat Fahrverbot erhalten. Beim zweiten Verstoß drohen 1.500 Euro Strafe und drei Monate Fahrverbot, bei weiteren Verstößen 2.000 Euro Geldstrafe und erneut drei Monate Fahrverbot.
Im Folgenden finden Sie Antworten auf weitere Fragen zum Thema.
Die Cannabis Auto Grenze bezieht sich auf den gesetzlich festgelegten THC-Grenzwert im Straßenverkehr, der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann.
Der THC-Grenzwert wird in Nanogramm pro Milliliter Blut gemessen.
Ja, bekifft Auto zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie beispielsweise einer MPU.
Ja, es wurde ein neuer THC-Grenzwert beschlossen, der die Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabis-Einfluss regelt.
Ja, Cannabis kann die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen, da THC die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung beeinträchtigen kann.
Nein, es ist illegal unter Cannabiseinfluss Auto zu fahren, da dies die Verkehrssicherheit gefährdet.
Cannabis kann je nach Konsumform und -menge Stunden bis Tage nach dem Konsum im Blut oder Urin nachweisbar sein.