Der Cannamedical®-Patientenausweis ist ein wichtiges Dokument für Patienten, die medizinisches Cannabis als Therapie nutzen. Er ermöglicht es dem Patienten, nachzuweisen, dass er von seinem Arzt ein Rezept für medizinisches Cannabis erhalten hat und berechtigt ist, dieses zur Behandlung von verschiedenen Krankheiten einzusetzen. Dieser Ausweis bietet Sicherheit und Transparenz im Umgang mit medizinischem Cannabis.
Patienten, die berechtigt sind, medizinisches Cannabis zu erhalten, können den Cannamedical®-Patientenausweis kostenlos bei uns beantragen. Unser Team steht jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und sie bei der Beantragung des Ausweises zu unterstützen.
Der Cannamedical-Patientenausweis ist und wird immer ein kostenloser Service der Cannamedical® Pharma GmbH bleiben.
Unser Patientenausweis besitzt auf Vorder- und Rückseite ein mehrschichtiges Hologramm und wird nur nach Unterschrift des Arztes und Apothekers ausgestellt.
Jeder Patientenausweis wird individuell mit dem Vor- und Nachnamen des Patienten versehen und ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Die Karte ist nicht übertragbar.
Der Antrag wird von Ihnen in unserem Online-Formular ausgefüllt. Bitte beachten Sie diesbezüglich auch unsere Teilnahmebedingungen und unsere Datenschutzerklärung.
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft.
Der Cannamedical®-Patientenausweis wird innerhalb von 14 Werktagen ausgestellt und an Sie nach Hause versendet.
Das Wohlbefinden und die Sicherheit unserer Patienten steht für uns an erster Stelle. Aus diesem Grund führen wir aktuell ein Upgrade unserer informationstechnischen Sicherheitssysteme gemäß neuester ISO/IEC 27001-Zertifizierung und SOC 3-Richtlinien durch, wodurch sich die Ausstellung des Patientenausweises um wenige Wochen verzögern kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.
JETZT NEU
Als besonderen Service legen wir jedem Patientenausweis kostenlos ein Cannamedical®-Patiententagebuch bei!
Unser Patiententagebuch ist der ideale tägliche Begleiter für den Patienten, um den individuellen Verlauf der Erkrankung zu beobachten und den Erfolg der Behandlung zu analysieren. Interesse? Hier erfahren Sie mehr über das Cannamedical®-Patiententagebuch.
Nein. Bei dem Cannamedical®-Patientenausweis handelt es sich um kein offizielles Dokument, Aussteller ist auch keine staatliche Behörde sondern die Cannamedical® Pharma GmbH („Cannamedical®“). Wird der Cannamedical®-Patientenausweis in Verbindung mit der Kopie des jeweils gültigen Rezeptes und einem Lichtbildausweis vorgelegt, stellt dies ein Indiz für den legalen Besitz von den auf dem Cannamedical®-Patientenausweis jeweils abgedruckten Cannabis-Produkten dar.
Der Cannamedical®-Patientenausweis kann nur schwer gefälscht werden. Er liegt in einem handlichen Kartenformat vor und wird mit einem besonderen Merkmal gesichert. Der Cannamedical®-Patientenausweis soll unterstützend gegen die allgemeine Unsicherheit wirken.
Nein, die bei der Beantragung des Cannamedical®-Patientenausweises erhobenen Daten werden ausschließlich von der Cannamedical® verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Daten erhalten daher nur Ihr Arzt, Ihr Apotheker sowie Cannamedical®. Weiterer Informationen entnehmen Sie bitte unseren Teilnahmebedingungen sowie der Datenschutzerklärung.
Füllen Sie unser Online-Formular aus und drucken Sie den Antrag im Anschluss aus. Lassen Sie ihn von Ihrem Arzt unterschrieben und an Ihre/n Apotheker/in weitergeben, welche/r den Cannamedical®-Patientenausweis für Sie bestellt. Direkte Bestellungen von Patienten sind nicht möglich.
Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf die Ausstellung oder den Besitz des Cannamedical®-Patientenausweis besteht, sondern die Bereitstellung des Cannamedical®-Patientenausweis im freien Ermessen von Cannamedical® steht.
Cannamedical® versucht einen Missbrauch bestmöglich zu verhindern, indem die Bestellung des Cannamedical®-Patientenausweises nur aufgrund eines vollständig ausgefüllten Antrags und nur durch einem/r Apotheker/in erfolgen kann. Personen, die nicht aufgrund eines ordnungsgemäß ausgefüllten Antrags bei Cannamedical® registriert sind, erhalten keinen Cannamedical®-Patientenausweis. Mit der Unterschrift des/r Apothekers/in auf dem Cannamedical®-Patientenausweis, bestätigt diese/r die Berechtigung des Patienten.
Um die Glaubwürdigkeit sicherzustellen, ist der Cannamedical®-Patientenausweis personalisiert, beinhaltet die Angaben der Apotheke, eine Identifikationsnummer und wird mit einem Hologramm bedruckt.
Der Cannamedical®-Patientenausweis darf nicht weitergereicht werden und muss in Verbindung mit einem Lichtbildausweis und des aktuell gültigen Rezepts geführt werden. Ein Verstoß gegen unsere Teilnahmebedingungen sowie ein missbräuchliches Verhalten mit dem Cannamedical®-Patientenausweis führen zur Einziehung des Cannamedical®-Patientenausweises. Ein weiteres Vorgehen gegen Sie behalten wir uns sodann vor (sehen Sie hierzu auch unsere Teilnahmebedingungen)
Der Cannamedical®-Patientenausweis ist kostenfrei.
Der Cannamedical®-Patientenausweis ist für die Laufzeit von drei Jahren gültig. Eine Verlängerung kann, sofern ein entsprechender Antrag gestellt und die Voraussetzung zum Erhalt des Cannamedical®-Patientenausweises (sehen Sie hierzu Frage 10: “Was muss ich vorlegen, um einen Patientenausweis zu erhalten?”) vorliegen, ermöglicht werden. Sollte die Cannabis-Therapie vorzeitig beendet werden, ist der Patient/die Patientin dazu verpflichtet den Cannamedical®-Patientenausweis unwiderruflich über die Apotheke an Cannamedical® zurückzugeben. Das Gleiche gilt für verloren gemeldete aber wieder aufgefundene Cannamedical®-Patientenausweise.
Bei Verlust kontaktieren Sie bitte unverzüglich Ihre Apotheke, mit der Sie den Cannamedical®-Patientenausweis bestellt haben. Diese wird den Verlust Cannamedical® melden. Mit unserem Ersatzantrag können Sie anschließend kostenfrei einen neuen Ausweis beantragen, wenn in unserem System eine solche Verlust-Meldung hinterlegt und eine Missbrauchskontrolle erfolgt ist. Bitte beachten Sie, dass verloren gemeldete Cannamedical®-Patientenausweise nicht mehr verwendet werden dürfen. Ein Anspruch auf Erhalt eines (Ersatz-) Cannamedical®-Patientenausweises haben Sie nicht.
Um einen Cannamedical®-Patientenausweis zu erhalten, muss man berechtigter Cannabis-Patient sein, d.h. aufgrund einer ordnungsgemäßen ärztlichen Verschreibung in einer Apotheke medizinisches Cannabis bezogen haben. Dies wird durch den vollständig ausgefüllten Antrag von dem/r jeweilige/n Arzt/Ärztin und dem/r Apotheker/in bestätigt.
Cannamedical® beabsichtigt derzeit nicht, den Cannamedical®-Patientenauseis einzustellen. Bitte beachten Sie doch, dass der Cannamedical®-Patientenausweis ein freiwilliger und kostenloser Service der Cannamedical® ist und kein Anspruch auf Ausstellung besteht. Cannamedical® ist jederzeit berechtigt, den Cannamedical®-Patientenausweis einzustellen.
Der Patient erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten (z.B Geburtsdatum, Geschlecht, Angaben zur verschriebenen Therapie) zu Marktforschungszwecken ausschließlich von der Cannamedical® Pharma GmbH gespeichert, verarbeitet und anonymisiert genutzt werden. Die diesbezügliche Einwilligung kann jederzeit gegenüber der Cannamedical® Pharma GmbH Rudi-Conin-Str. 7, 50829 Köln Deutschland widerrufen werden. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Patient hat dem ausdrücklich zugestimmt.
Für alle Fragen zum Thema Datennutzung bei der Cannamedical® Pharma GmbH können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden: Herr Dr. iur. Andreas Pinheiro, LL.M. Berrenrather Str. 274 50937 Köln Firma ap-datenschutz Website: www.ap-datenschutz.de Fragen und Hinweise können Sie auch per E-Mail an datenschutz@cannamedical.de schicken Die Cannamedical® Pharma GmbH und der unterschreibende Apotheker und der Arzt haften nicht für die missbräuchliche Verwendung oder Weitergabe an unberechtigte Dritte.