Alles über “Gute Herstellungspraxis“ von Arzneimitteln

GMP: Was bedeutet Good Manufacturing Practice?

Die GMP-Regularien nehmen eine wichtige Rolle innerhalb der Qualitätssicherung von Arzneimitteln ein, um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Auch bei der Herstellung von Medizinal-Cannabis ist EU-GMP unumgänglich.







Höchste Sicherheit durch besondere Qualitätsstandards

EU-GMP-Richtlinien


Alles über “Gute Herstellungspraxis“ von Arzneimitteln

GMP: Was bedeutet Good Manufacturing Practice?


EU-GMP kommt aus dem Englischen und bedeutet „Good Manufacturing Practice“, also „Gute Herstellungspraxis“. Die EU GMP-Richtlinien werden von der Europäischen Kommission festgelegt und dienen als Standard zur Qualitätssicherung in der Produktion von Arzneimitteln und Wirkstoffen sowie Kosmetika, Lebens- und Futtermitteln.

Die Richtlinien zielen darauf ab, Risiken für die Produktqualität frühzeitig zu erkennen und auszuschalten. Zu diesem Zweck werden beispielsweise Hygienestandards definiert und der Einsatz von geschultem Personal vorgeschrieben. Die vorgeschriebenen Qualitätsprüfungen durch zertifizierte Labore sind ebenso im EU-GMP Leitfaden enthalten und ein Bestandteil zur Gewährleistung der Qualität. Deshalb sind wir und selbstverständlich auch unsere Lieferanten nach dem EU-GMP-Standard zertifiziert.

Was bedeuten die EU-GMP-Richtlinien konkret für medizinisches Cannabis?

Um Cannabis nach Deutschland aus Drittstaaten oder dem Europäischen Ausland einführen zu dürfen, müssen bei der Erzeugung besondere Bedingungen erfüllt werden. Diese Bedingungen regelt unter anderem der EU-GMP-Leitfaden. Soll Cannabis erstmals von einem Zulieferer werden, muss dieser zunächst EU-GMP zertifiziert werden. Dazu wird eine Inspektion durchgeführt, die im Anschluss turnusmäßig wiederholt wird. Vor Ort wird überprüft, ob festgelegte Prozesse, die sogenannten Standard Operation Procederes, eingehalten und sorgfältig dokumentiert werden.

Bei Cannabis spielt unter anderem die gleichmäßige Trocknung eine zentrale Rolle für die Vermeidung von mikrobiologischen Verunreinigungen. Dies sichert somit die spätere Qualität des Produkts. Um das zu garantieren, werden nach einem vorher festgelegten Plan Stichproben in den Trocknungsräumen der Lieferanten entnommen und ihm Rahmen der Validierung untersucht. Auch die Eignung und Qualität der Räumlichkeiten und Einrichtungen wird betrachtet und ob es einen dokumentierten Nachweis darüber gibt.

Jeder Anbauer muss außerdem sicherstellen, dass die strengen Vorschriften für die Verwendung von Pestiziden Düngemittel, Wachstumssubstrate oder Verpackungsmaterialien eingehalten werden.


Die GMP-Richtlinien bei medizinischem Cannabis überprüfen nicht nur den Anbau, sondern den gesamten Lebenszyklus.

Anbau

Vor dem ersten Import wird jeder Hersteller von medizinischem Cannabis auf Einhaltung der EU-GMP-Anforderungen behördlich inspiziert und anschließend regelmäßig überwacht. Dabei wird sichergestellt, dass alle Verarbeitungsschritte sorgfältig dokumentiert werden und so sämtliche Schritte in der Herstellungskette nachvollziehbar sind.

Daneben werden auch die Räumlichkeiten und die Einrichtung sowie die Trocknungsräume durch festgelegte Stichproben untersucht. So können mikrobiologische Verunreinigungen schon vor dem Anbau der Cannabispflanze vermieden werden. Auch auf die verwendeten Düngemittel, Wachstumssubstrate, Pestizide und Verpackungsmaterialien vor Ort wird geachtet.


Weiterverarbeitung und Logistik

Die EU-GMP Richtlinien schreiben auch nach dem Anbau weitere Qualitätsstandards vor. So dürfen keine Wechselwirkungen zwischen der Verpackung und den getrockneten Cannabisblüten stattfinden. Die Cannamedical verpackt daher bei der ebenfalls EU-GMP-zertifizierten PS Pharma in Deutschland.


Laborprüfung

Auch muss jede Produktcharge von einem deutschen Labor einer Freigabeanalytik unterzogen werden, um zu prüfen, ob sie spezifikationkonform ist und den Anforderungen des Arzneibuches entspricht. Dazu werden der Cannabinoidgehalt und die mikrobiologische Beschaffenheit geprüft. Zusätzlich wird eine Belastung mit Toxinen, Schwermetallen und Pestiziden ausgeschlossen. Es ist sicherzustellen, dass der THC-Gehalt eines Produkts am Ende der Haltbarkeit nicht mehr als 10% vom auf dem Etikett aufgedruckten Gehalt abweicht.


Maximaler Patient:innenschutz

Bevor die Ware schlussendlich an Apotheken ausgeliefert wird, muss eine sachkundige Person (die Qualified Person) die Einhaltung sämtlicher GMP-Regularien überprüfen und die Charge final freigeben. So kann ein maximaler Patient:innenschutz gewährleistet werden.


Warum ist GMP für Cannabisprodukte im Freizeitgebrauch wichtig?

EU-GMP BEI GENUSS-CANNABIS

Die GMP-Qualitätsstandards haben sich bereits im medizinischen Bereich bewährt und auch im Freizeitgebrauch ermöglichen sie zuverlässige Qualitätsstandards und Rückverfolgbarkeit des Cannabis.

Da es durch den EU-GMP-Standard festgelegte Prozesse in der Herstellung des Cannabis gibt, sind alle Verarbeitungsschritte auch im Nachhinein nachvollziehbar. Zudem wird eine hohe Qualität sichergestellt und die Vorgaben verhindern Verunreinigungen durch gefährliche Streckmittel.  Die EU-GMP-Leitlinien stellen die Sicherheit aller Cannabis-Konsumentinnen und -Konsumenten an erster Stelle. In Deutschland gibt es keinen anderen Standard, der eine vergleichbar ausreichende Qualität und Schutz bietet.


Die Grundlage für einen legalisierten Markt

GMP-Qualitätsstandards


Auch der Verpackungsprozess wird im Rahmen der GMP-Leitlinien genau begutachtet, da es wichtig ist, alle Stoffe, die in direkter Berührung mit dem Cannabis kommen, zu betrachten. Weichmacher oder Ähnliches könnte aus nicht ausreichend geprüften Packmitteln ins Produkt gelangen. Auch die Qualität der Primärpackmittel ist streng geregelt im Leitfaden. Um diese Risiken auszuschließen, verpackt die Cannamedical Pharma bei der ebenfalls EU-GMP-zertifizierten PS Pharma in Deutschland.

Die EU-GMP-Regularien schreiben außerdem vor, dass die Haltbarkeit nicht durch Wechselwirkungen zwischen Verpackung und Cannabisblüten beeinträchtigt werden darf. Der THC-Gehalt eines Produkts darf am Ende der Haltbarkeit nicht mehr als 10% vom auf dem Etikett aufgedruckten Gehalt abweichen.

Bevor eine Produktcharge schließlich auf den Markt kommt, muss sie von einem Labor in Deutschland einer Freigabeanalytik unterzogen werden. Um die sogenannte Spezifkationskonformität sicherzustellen, wird geprüft, ob das Cannabis den Anforderungen des Arzneibuches entspricht. Dazu werden der Cannabinoidgehalt und die mikrobiologische Beschaffenheit festgestellt und Belastungen mit Toxinen, Schwermetallen oder Pestiziden ausgeschlossen. Nur Chargen, die diese Prüfungen bestehen, dürfen schlussendlich in den Verkehr gebracht werden.

Um Spezifkationskonformität, Einhaltung der GMP-Regularien und maximalen Patienten- und Konsumentenschutz vor Fälschungen und Fehlern zu gewährleisten, muss diese Chargenfreigabe durch eine sachkundige Person, der Qualified Person, durchgeführt werden.

Über jede ausgelieferte Dosis muss zudem für einen Zeitraum von mehreren Jahren eine Aufzeichnung abrufbar sein, da der Verbleib jeder verkauften Dosis jederzeit lückenlos nachvollziehbar sein muss. Durch die Einhaltung dieser GMP-Richtlinien können Patient:innen sicher sein, dass unsere Produkte stets den allerhöchsten Qualitätsansprüchen entsprechen.

Darüber hinaus bilden GMP-Qualitätsstandards die Grundlage für einen legalisierten Markt für Cannabis. Denn nur die EU-GMP ist seit Jahren bewährt und garantiert so Sicherheit – nicht nur für den medizinischen Markt, sondern auch für zukünftige Freizeitkonsument:innen.






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