Eine Cannabis Therapie kann bei ausgewählten Patient:innen eingesetzt werden, wenn andere Behandlungen nicht ausreichend wirken oder nicht vertragen werden. Dabei entstehen häufig Fragen zur Wirkung, Dosierung, Anwendung, Kostenübernahme und zu möglichen Nebenwirkungen.
Dieser Ratgeber gibt Dir einen kompakten Überblick über die medizinischen Grundlagen und die wichtigsten pharmazeutischen Aspekte. Apotheker:innen finden zusätzlich Hinweise zur sicheren Abgabe und Beratung.

Was versteht man unter einer Cannabis Therapie?
Bei einer Cannabis Therapie werden cannabisbasierte Arzneimittel eingesetzt, um bestimmte Beschwerden zu lindern. Je nach ärztlicher Verordnung können Cannabisblüten, standardisierte Extrakte, Dronabinol-Zubereitungen oder zugelassene Fertigarzneimittel verwendet werden. Welche Darreichungsform geeignet ist, hängt unter anderem vom Therapieziel, der behandelten Erkrankung, dem gewünschten Wirkungseintritt und der individuellen Verträglichkeit ab.
Zu den wichtigsten Cannabinoiden gehören Tetrahydrocannabinol, kurz THC, und Cannabidiol, kurz CBD. THC kann therapeutische, aber auch berauschende Wirkungen haben. Es kann unter anderem die Wahrnehmung, Konzentration, Reaktionsfähigkeit und das Gleichgewicht beeinflussen.
CBD wirkt nicht berauschend. Welche medizinische Bedeutung es hat, hängt jedoch vom konkreten Arzneimittel, der Dosierung und dem Anwendungsgebiet ab. Allgemeine Aussagen über eine schmerzlindernde, entzündungshemmende oder beruhigende Wirkung lassen sich nicht pauschal auf alle CBD-Produkte übertragen.
Eine Behandlung sollte stets auf einer individuellen ärztlichen Prüfung beruhen. Dabei werden bisherige Therapieversuche, mögliche Begleiterkrankungen, das Therapieziel und die übrige Medikation berücksichtigt.
Wann kann eine Cannabis Therapie infrage kommen?
Es gibt keine allgemeine Liste von Erkrankungen, bei denen medizinisches Cannabis automatisch eingesetzt werden sollte. Ärzt:innen entscheiden im Einzelfall, ob eine cannabisbasierte Behandlung medizinisch vertretbar ist.
Zu den häufig diskutierten Anwendungsbereichen gehören chronische Schmerzen und schmerzhafte Spastik bei Multipler Sklerose. Auch Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit bestimmten Krebstherapien sowie schwere Appetitlosigkeit oder krankheitsbedingter Gewichtsverlust können in einzelnen Behandlungssituationen eine Rolle spielen.
Die wissenschaftliche Evidenz unterscheidet sich jedoch deutlich nach Erkrankung, Präparat und eingesetztem Cannabinoid. Eine mögliche Wirkung in einem bestimmten Anwendungsgebiet lässt sich deshalb nicht automatisch auf andere Erkrankungen oder Patient:innen übertragen.
Cannabis Therapie bei chronischen Schmerzen
Cannabisbasierte Arzneimittel werden besonders häufig im Zusammenhang mit chronischen Schmerzen eingesetzt. Bei einzelnen Patient:innen können sie zu einer Verbesserung der Beschwerden beitragen.
Studien zeigen, dass Cannabis bei bestimmten chronischen Schmerzzuständen lindernd wirken kann. Insbesondere neuropathische Schmerzen, die durch Nervenschädigungen verursacht werden, sprechen möglicherweise auf eine Behandlung mit Cannabinoiden an. Allerdings ist die Datenlage nicht einheitlich, und die Wirksamkeit kann individuell variieren. Deshalb ist es wichtig, die Therapie in Absprache mit Ihrem Arzt zu beginnen und regelmäßig zu evaluieren.
Bei Rücken-, Gelenk-, Kopf- oder Gesichtsschmerzen lässt sich die Wirkung nicht pauschal beurteilen. Entscheidend ist die jeweilige Ursache. Migräne, Arthrose, entzündlich-rheumatische Erkrankungen und unspezifische Rückenschmerzen benötigen unterschiedliche Behandlungskonzepte.
Eine cannabisbasierte Behandlung sollte daher nicht isoliert betrachtet werden. Sie kann gegebenenfalls Bestandteil eines umfassenden Therapiekonzepts sein, zu dem auch Bewegung, Physiotherapie, psychologische Verfahren oder andere Arzneimittel gehören.
Welche Nebenwirkungen können auftreten?
Cannabisbasierte Arzneimittel können erwünschte und unerwünschte Wirkungen auslösen. Art und Intensität hängen unter anderem vom THC- und CBD-Gehalt, von der Dosierung, der Darreichungsform, der Begleitmedikation und der individuellen Empfindlichkeit ab.
Zu den häufig berichteten Nebenwirkungen gehören Müdigkeit, Schläfrigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit und Konzentrationsprobleme. Auch Übelkeit, Gleichgewichtsstörungen oder Veränderungen des Appetits sind möglich.
Bei THC-haltigen Arzneimitteln können zusätzlich Veränderungen der Wahrnehmung, Unruhe, Ängstlichkeit oder Stimmungsschwankungen auftreten. Besonders zu Beginn der Behandlung und nach einer Dosisänderung sollten Patient:innen aufmerksam beobachten, wie sie auf das Arzneimittel reagieren.
Treten ausgeprägte, anhaltende oder ungewöhnliche Beschwerden auf, sollte die behandelnde Praxis kontaktiert werden. Die Dosis sollte nicht eigenständig verändert und die Behandlung nicht ohne Rücksprache beendet werden.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
Cannabinoide können mit anderen Medikamenten und Substanzen interagieren. Besonders relevant sind Wirkstoffe, die ebenfalls müde machen oder das zentrale Nervensystem dämpfen.
Dazu können je nach Präparat Schlaf- und Beruhigungsmittel, Opioide, bestimmte Antidepressiva, Antipsychotika oder Antiepileptika gehören. Auch Alkohol kann Müdigkeit, Schwindel und eine eingeschränkte Reaktionsfähigkeit verstärken.
THC und CBD werden zudem über verschiedene Enzymsysteme der Leber verstoffwechselt. Wechselwirkungen können deshalb auch mit Medikamenten entstehen, die über dieselben Stoffwechselwege abgebaut werden oder diese Enzyme beeinflussen.
Vor Beginn einer Cannabis Therapie sollte daher möglichst die vollständige Medikation berücksichtigt werden. Apotheker:innen können hier eine wichtige Rolle übernehmen, indem sie mögliche Wechselwirkungen prüfen und bei Unklarheiten Rücksprache mit den behandelnden Ärzt:innen halten.
Was ist bei der Dosierung zu beachten?
Für medizinisches Cannabis gibt es keine einheitliche Dosierung, die für alle Patient:innen geeignet ist. Wirkstoffgehalt, Darreichungsform, Alter, Vorerfahrung, Erkrankung und individuelle Verträglichkeit können den Bedarf erheblich beeinflussen.
Häufig wird nach dem Prinzip „Start low, go slow“ vorgegangen. Dabei beginnt die Behandlung mit einer niedrigen Dosis, die unter ärztlicher Begleitung langsam angepasst wird. Ziel ist nicht die höchstmögliche Dosierung, sondern die niedrigste Dosis, die eine ausreichende Wirkung bei möglichst geringen Nebenwirkungen erreicht.
Pauschale Mengenangaben sind in einem allgemeinen Ratgeber nicht sinnvoll. Besonders Cannabisblüten können sich deutlich in ihrem THC- und CBD-Gehalt unterscheiden.
Apotheker:innen können Patient:innen dabei unterstützen, das ärztlich festgelegte Dosierungsschema zu verstehen und Anwendungsfehler zu vermeiden. Eigenständige Veränderungen der Dosis sollten nicht empfohlen werden.
Welche Darreichungsformen gibt es?
Je nach Verordnung können Cannabisblüten, standardisierte Extrakte, Dronabinol-Zubereitungen oder zugelassene Fertigarzneimittel eingesetzt werden. Die Darreichungsformen unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich Wirkungseintritt, Wirkdauer und Dosierbarkeit.
Cannabisblüten werden für die medizinische Anwendung üblicherweise mit einem geeigneten Vaporizer erhitzt und inhaliert. Das Rauchen als Joint ist keine empfohlene medizinische Anwendung, weil durch die Verbrennung zusätzliche Schadstoffe entstehen und die Dosierung schwerer kontrollierbar ist.
Bei einer inhalativen Anwendung setzt die Wirkung meist vergleichsweise schnell ein. Oral oder über die Mundschleimhaut angewendete Präparate wirken häufig später, dafür aber länger.
Der unterschiedliche Wirkungseintritt ist für die Beratung besonders wichtig. Wird die Wirkung eines oral angewendeten Präparats zu früh erwartet, besteht das Risiko einer verfrühten erneuten Anwendung.

Welche Rolle spielen Apotheker:innen bei der Cannabis Therapie?
Apotheker:innen tragen wesentlich dazu bei, dass eine cannabisbasierte Behandlung sicher und nachvollziehbar durchgeführt wird. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Prüfung der Verordnung, die Identitäts- und Qualitätsprüfung sowie die korrekte Herstellung und Kennzeichnung von Rezepturen.
Seit dem 1. April 2024 unterliegt medizinisches Cannabis grundsätzlich nicht mehr dem Betäubungsmittelrecht. Es bleibt jedoch verschreibungspflichtig und muss die geltenden arzneimittel- und apothekenrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Im Beratungsgespräch sollten insbesondere Anwendung, Dosierschema, Wirkungseintritt, Wirkdauer und Aufbewahrung verständlich erklärt werden. Wichtig sind außerdem Hinweise zu möglichen Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Verkehrstüchtigkeit und dem Vorgehen bei Anwendungsfehlern.
Bei Unklarheiten zur Dosierung, Zusammensetzung oder Verordnung sollte Rücksprache mit den verschreibenden Ärzt:innen erfolgen. Die Zusammenarbeit zwischen Apotheker:innen und Ärzt:innen kann dazu beitragen, Risiken und Anwendungsfehler zu reduzieren.
Wie wird der Therapieerfolg beurteilt?
Vor dem Beginn der Behandlung sollten möglichst konkrete Therapieziele festgelegt werden. Je nach Erkrankung kann es beispielsweise darum gehen, die Schmerzintensität zu verringern, Spastik zu reduzieren oder bestimmte Tätigkeiten im Alltag wieder besser durchführen zu können.
Ein Therapie- oder Schmerztagebuch kann dabei helfen, Veränderungen über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren. Neben möglichen Verbesserungen sollten auch Nebenwirkungen, Alltagseinschränkungen und zusätzliche Medikamente festgehalten werden.
Die Behandlung sollte regelmäßig ärztlich überprüft werden. Bleibt eine relevante Verbesserung aus oder treten belastende Nebenwirkungen auf, muss geprüft werden, ob eine Anpassung oder Beendigung sinnvoll ist.
Kostenübernahme und aktuelle Rechtslage
Bei der Kostenübernahme muss zwischen verschiedenen cannabisbasierten Arzneimitteln unterschieden werden. Cannabisblüten gehören seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zum regulären Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können weiterhin ärztlich verschrieben werden, müssen von gesetzlich versicherten Patient:innen jedoch grundsätzlich selbst bezahlt werden.
Für standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon gelten andere Voraussetzungen. Eine Erstattung kann unter den gesetzlichen Bedingungen weiterhin infrage kommen. Apotheker:innen sollten keine verbindliche Kostenzusage geben. Patient:innen sollten die individuelle Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse und der behandelnden Praxis klären.
Geplante Änderungen des Medizinal-Cannabisgesetzes
Zusätzlich zur bereits geltenden Änderung der Kostenübernahme werden weitere Anpassungen des Medizinal-Cannabisgesetzes politisch beraten. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Verschreibung von medizinischen Cannabisblüten stärker an persönliche Kontakte zwischen Ärzt:innen und Patient:innen zu binden. Eine ausschließlich telemedizinische Erstverschreibung könnte dadurch künftig eingeschränkt werden.
Außerdem wird ein Ausschluss des regulären Versands medizinischer Cannabisblüten diskutiert. Botendienste von Vor-Ort-Apotheken sollen nach dem bisherigen Entwurf weiterhin möglich bleiben. Diese geplanten Änderungen sind von der bereits geltenden Erstattungsregelung zu unterscheiden. Solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist, können sich einzelne Vorgaben noch verändern.
Fazit: Cannabis Therapie sicher und individuell begleiten
Eine Cannabis Therapie kann bei ausgewählten Patient:innen Teil eines umfassenden Behandlungskonzepts sein. Der mögliche Nutzen hängt von der Erkrankung, dem Präparat, der Dosierung und den individuellen Voraussetzungen ab. Eine allgemeine Wirksamkeit für sämtliche Beschwerden lässt sich daraus nicht ableiten.
Für eine sichere Anwendung sind verständliche ärztliche und pharmazeutische Informationen entscheidend. Apotheker:innen leisten dabei einen wichtigen Beitrag, indem sie die Verordnung prüfen, mögliche Wechselwirkungen berücksichtigen und Patient:innen zur richtigen Anwendung beraten.
Da sich sowohl die wissenschaftliche Datenlage als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln, sollten aktuelle Informationen regelmäßig geprüft werden. Vertiefende Inhalte zu Schmerzen, Nebenwirkungen, Dosierung, Darreichungsformen und Kostenübernahme findest Du in den verlinkten Cannamedical-Ratgebern.

FAQ zum Thema Cannabis Therapie
Wann dürfen Ärzt:innen medizinisches Cannabis verschreiben?
Ärzt:innen können cannabisbasierte Arzneimittel verschreiben, wenn sie die Behandlung nach individueller Prüfung für medizinisch vertretbar halten. Für eine mögliche Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Wird eine Cannabis Therapie von der Krankenkasse übernommen?
Das hängt vom verordneten Arzneimittel und den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen ab. Cannabisblüten gehören nicht mehr zum regulären GKV-Leistungsanspruch. Für andere cannabisbasierte Arzneimittel können abweichende Regelungen gelten.
Was ist der Unterschied zwischen THC und CBD?
THC kann therapeutische und berauschende Wirkungen haben und unter anderem Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinflussen. CBD wirkt nicht berauschend. Seine medizinische Bedeutung hängt vom Präparat, der Dosierung und dem jeweiligen Anwendungsgebiet ab.
Wie wird medizinisches Cannabis angewendet?
Die Anwendung richtet sich nach der verordneten Darreichungsform. Cannabisblüten werden üblicherweise mit einem geeigneten Vaporizer inhaliert. Extrakte, Dronabinol-Zubereitungen und Fertigarzneimittel können je nach Produkt oral oder über die Mundschleimhaut angewendet werden.
Was sollten Patient:innen bei Nebenwirkungen tun?
Ausgeprägte oder anhaltende Nebenwirkungen sollten mit der behandelnden Praxis besprochen werden. Die Dosierung sollte nicht eigenständig verändert oder die Behandlung ohne Rücksprache beendet werden.
Quellen
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. (2022). Abschlussbericht der Begleiterhebung nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Verschreibung und Anwendung von Cannabisarzneimitteln. https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/Abschlussbericht_Begleiterhebung.html
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Aktualisiert am 04.08.2026