Medizinisches Cannabis auf Rezept kann für Patient:innen mit schwerwiegenden Erkrankungen eine Therapieoption sein, wenn andere Behandlungen nicht ausreichend helfen oder nicht vertragen werden. Ob ein Cannabis Rezept infrage kommt, entscheidet immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt anhand der individuellen medizinischen Situation.
In diesem Beitrag erfährst du, wer medizinisches Cannabis auf Rezept bekommen kann, welche Voraussetzungen gelten, wie die Verordnung abläuft, wann die Krankenkasse die Kosten übernimmt und welche Cannabis-Arzneimittel verordnet werden können.
Kurzüberblick: Medizinisches Cannabis auf Rezept
- Medizinisches Cannabis kann bei schwerwiegenden Erkrankungen ärztlich verordnet werden, wenn andere Therapien nicht ausreichend helfen oder nicht vertragen werden.
- Eine Verordnung ist unter anderem als Cannabisblüte, Cannabisextrakt, Dronabinol, Nabilon cannabinoidhaltiges oder Fertigarzneimittel möglich.
- Ärzt:innen entscheiden individuell, ob medizinisches Cannabis im konkreten Fall infrage kommt.
- Die gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen.
- Beim Privatrezept tragen Patient:innen die Kosten in der Regel selbst, beim Kassenrezept ist eine Kostenübernahme möglich.
- Seit dem 1. April 2024 wird medizinisches Cannabis in Deutschland grundsätzlich nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept, sondern auf einem normalen Rezept beziehungsweise per eRezept verordnet. Nabilon bleibt eine Ausnahme und muss weiterhin auf einem BtM-Rezept verschrieben werden
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Was bedeutet medizinisches Cannabis auf Rezept?
Medizinisches Cannabis auf Rezept bedeutet, dass Cannabis-Arzneimittel ärztlich verordnet und über eine Apotheke abgegeben werden. Dazu zählen zum Beispiel getrocknete Cannabisblüten, Cannabisextrakte, Dronabinol, Nabilon oder zugelassene cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel.
Eine Verordnung kommt vor allem dann infrage, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und verfügbare Standardtherapien nicht ausreichend wirken, nicht vertragen werden oder im Einzelfall nicht angewendet werden können. Die Entscheidung trifft immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Wichtig ist: Medizinisches Cannabis bleibt verschreibungspflichtig. Die rechtlichen Änderungen bedeuten also keine freie Verfügbarkeit, sondern betreffen vor allem die Art der Verordnung.
Wer kann medizinisches Cannabis auf Rezept bekommen?
Medizinisches Cannabis kann für Patient:innen infrage kommen, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und eine begründete Aussicht besteht, dass die Therapie den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome positiv beeinflussen kann. Voraussetzung ist in der Regel, dass verfügbare Standardtherapien nicht ausreichend helfen, nicht vertragen werden oder im Einzelfall nicht angewendet werden können.
Außerdem muss die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt eine medizinische Begründung für die Cannabistherapie sehen. Wenn eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse geplant ist, können je nach Fall zusätzliche Genehmigungsanforderungen gelten. Ob medizinisches Cannabis tatsächlich verordnet werden kann, muss deshalb immer individuell geprüft werden. Eine automatische Verordnung allein aufgrund einer bestimmten Diagnose gibt es nicht.
Welche Voraussetzungen gelten für ein Cannabis Rezept?
Ein Cannabis Rezept setzt immer eine ärztliche Prüfung voraus. Dabei geht es nicht nur um die Diagnose, sondern auch um die bisherige Behandlung, mögliche Alternativen, Begleitmedikation, Risiken und das konkrete Therapieziel. Ärzt:innen prüfen unter anderem, welche Beschwerden bestehen, welche Therapien bereits versucht wurden, warum bisherige Behandlungen nicht ausreichend geholfen haben und welche Wirkung von medizinischem Cannabis erwartet wird.
Auch mögliche Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und die passende Darreichungsform spielen eine wichtige Rolle. Erst wenn die medizinische Begründung nachvollziehbar ist, kann medizinisches Cannabis auf Rezept verordnet werden.
Welche Ärzt dürfen Cannabis verschreiben?
Grundsätzlich können Ärzt:innen medizinisches Cannabis verschreiben, wenn sie zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt sind. Dazu gehören zum Beispiel Hausärzt:innen sowie Fachärzt:innen aus Bereichen wie Schmerzmedizin, Neurologie, Onkologie, Palliativmedizin oder Psychiatrie. Zahnärzt:innen und Tierärzt:innen dürfen Cannabisarzneimittel nicht verordnen.
Welche Fachrichtung sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Erkrankung ab. Bei chronischen Schmerzen kann zum Beispiel eine schmerzmedizinische Praxis beteiligt sein, bei neurologischen Beschwerden eine neurologische Facharztpraxis.

Wenn medizinisches Cannabis ärztlich verordnet wird, stehen verschiedene Darreichungsformen zur Verfügung. Welche Form geeignet ist, hängt unter anderem von Erkrankung, gewünschter Wirkung, Verträglichkeit, Dosierung und Anwendungssituation ab.
| Form |
Anwendung |
Besonderheit |
| Cannabisblüten |
meist Verdampfung mit geeignetem Vaporizer |
enthalten Cannabinoide, Terpene und weitere Pflanzenstoffe |
| Cannabisextrakte |
meist Einnahme als Tropfen |
ermöglichen eine genauere Dosierung |
| Dronabinol |
individuell dosierbarer THC-Wirkstoff |
häufig als Rezepturarzneimittel |
| Nabilon |
synthetisches Cannabinoid |
weiterhin BtM-rezeptpflichtig |
| Fertigarzneimittel |
je nach Präparat unterschiedlich |
standardisierte Zusammensetzung |
Cannabisblüten werden in der medizinischen Anwendung in der Regel nicht geraucht, sondern mit einem geeigneten Vaporizer verdampft. Cannabisextrakte werden meist oral eingenommen und können eine länger anhaltende Wirkung haben.
Welche Darreichungsform geeignet ist, wird gemeinsam mit Ärzt:innen und Apotheker:innen entschieden.
Welche Wirkstoffe sind enthalten?
Die Wirkung von medizinischem Cannabis beruht vor allem auf Cannabinoiden. Die bekanntesten Cannabinoide sind THC und CBD.
THC, kurz für Tetrahydrocannabinol, ist psychoaktiv und kann unter anderem Wahrnehmung, Stimmung, Schmerzempfinden, Appetit und Schlaf beeinflussen. Gleichzeitig kann THC Nebenwirkungen wie Schwindel, Müdigkeit, Benommenheit, Konzentrationsprobleme oder innere Unruhe auslösen.
CBD , kurz für Cannabidiol, wirkt nicht berauschend. Es wird häufig im Zusammenhang mit ausgleichenden, entzündungshemmenden und entspannenden Eigenschaften diskutiert. Je nach Präparat kann CBD das Wirkprofil von THC beeinflussen.
Neben THC und CBD können auch Terpene und weitere Pflanzenstoffe zum Gesamtprofil eines Cannabispräparats beitragen. Entscheidend ist jedoch immer die individuelle Reaktion der Patient:innen.
Bei welchen Erkrankungen kann medizinisches Cannabis infrage kommen?
Medizinisches Cannabis kann bei verschiedenen schwerwiegenden Erkrankungen geprüft werden, wenn andere Behandlungen nicht ausreichend helfen oder nicht vertragen werden. Häufig diskutierte Einsatzbereiche sind chronische Schmerzen, neuropathische Schmerzen, Spastiken bei Multipler Sklerose, Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Chemotherapie, Appetitlosigkeit bei schweren Erkrankungen sowie palliative Versorgung.
Diese Beispiele bedeuten jedoch nicht, dass medizinisches Cannabis bei jeder genannten Erkrankung automatisch geeignet ist. Entscheidend ist immer die individuelle ärztliche Einschätzung.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten übernehmen, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, andere Therapien nicht ausreichend helfen oder nicht infrage kommen und eine begründete Aussicht auf eine positive Wirkung besteht.
Seit Oktober 2024 gilt für bestimmte ärztliche Fach-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen, dass vor der Verordnung keine Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse mehr erforderlich ist. In anderen Fällen kann eine Genehmigung weiterhin notwendig sein. Patient:innen sollten daher mit der behandelnden Praxis und ihrer Krankenkasse klären, welche Anforderungen im konkreten Fall gelten.
Kassenrezept oder Privatrezept: Was ist der Unterschied?
Beim Kassenrezept kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Je nach Fall ist vor der ersten Verordnung eine Genehmigung notwendig. Beim Privatrezept tragen Patient:innen die Kosten in der Regel selbst. Auch hier ist eine ärztliche Verordnung notwendig.
Welche Kosten können entstehen?
Die Kosten hängen davon ab, ob medizinisches Cannabis auf Kassenrezept oder Privatrezept verordnet wird. Beim Kassenrezept kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Patient:innen zahlen dann in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt meist zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Beim Privatrezept tragen Patient:innen die Kosten in der Regel selbst. Zusätzlich können je nach Fall Kosten für ärztliche Beratungen, Untersuchungen oder notwendige Unterlagen entstehen. Deshalb ist es sinnvoll, die möglichen Kosten und die Frage der Kostenerstattungvorab mit der behandelnden Praxis und der Krankenkasse zu klären.
Medizinisches Cannabis auf Rezept: So läuft die Verordnung ab
Zunächst findet ein ärztliches Gespräch statt. Dabei werden Beschwerden, Diagnosen, bisherige Therapien, aktuelle Medikamente und Behandlungsziele besprochen. Anschließend prüft die Ärztin oder der Arzt, ob medizinisches Cannabis medizinisch sinnvoll sein könnte.
Wenn eine Verordnung infrage kommt, werden Präparat, Darreichungsform und Dosierung festgelegt. Bei gesetzlich versicherten Patient:innen kann je nach Fall eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein. Nach der Verordnung wird das Cannabis-Arzneimittel über die Apotheke abgegeben.
Während der Therapie sollten Wirkung, Verträglichkeit und mögliche Nebenwirkungen regelmäßig überprüft werden.
Der Ablauf in 5 Schritten
| Schritt |
Was passiert? |
| 1. Ärztliches Gespräch |
Beschwerden, Diagnosen und bisherige Therapien werden besprochen |
| 2. Medizinische Prüfung |
Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob medizinisches Cannabis infrage kommt |
| 3. Auswahl des Präparats |
Darreichungsform, Wirkstoffprofil und Dosierung werden festgelegt |
| 4. Klärung der Kosten |
Privatrezept, Kassenrezept oder mögliche Kostenübernahme werden geprüft |
| 5. Einlösung und Kontrolle |
Das Rezept wird in der Apotheke eingelöst, die Therapie wird ärztlich begleitet
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Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wenn ein Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird, kann das verschiedene Gründe haben. Häufig fehlen Unterlagen, die medizinische Begründung ist nicht ausreichend oder die Krankenkasse sieht die Voraussetzungen nicht als erfüllt an.
Eine Ablehnung muss nicht immer endgültig sein. In manchen Fällen können ergänzende Unterlagen, eine ausführlichere ärztliche Begründung oder ein Widerspruch sinnvoll sein. Patient:innen sollten sich dazu mit der behandelnden Praxis und ihrer Krankenkasse abstimmen.
Rechtliche Lage bei medizinischem Cannabis auf Rezept
Seit dem 1. April 2024 wird medizinisches Cannabis in Deutschland grundsätzlich nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet, sondern auf einem normalen Rezept beziehungsweise per eRezept. Eine Ausnahme ist Nabilon, das weiterhin auf einem BtM-Rezept verordnet werden muss.
Medizinisches Cannabis bleibt verschreibungspflichtig und wird ausschließlich über Apotheken abgegeben. Die rechtliche Änderung bedeutet also keine freie Verfügbarkeit, sondern betrifft vor allem die Art der Verordnung.
Fazit: Medizinisches Cannabis auf Rezept individuell prüfen lassen
Medizinisches Cannabis auf Rezept kann für Patient:innen mit schwerwiegenden Erkrankungen eine wichtige Therapieoption sein, wenn bisherige Behandlungen nicht ausreichend helfen oder nicht vertragen werden. Ob eine Verordnung infrage kommt, hängt jedoch immer von der individuellen medizinischen Situation ab. Wichtig sind dabei vor allem Diagnose, bisherige Therapien, passende Darreichungsform, Dosierung, mögliche Kostenübernahme und Risiken.
Wer wissen möchte, ob medizinisches Cannabis im eigenen Fall geeignet ist, sollte sich ärztlich beraten lassen und die Therapie regelmäßig begleiten lassen.

FAQ zum Thema Cannabis auf Rezept
Im Folgenden findest Du Antworten auf weitere Fragen zum Thema Medizinisches Cannabis auf Rezept.
Wie bekomme ich medizinisches Cannabis auf Rezept?
Medizinisches Cannabis auf Rezept erhältst du nur nach ärztlicher Prüfung. Deine Ärzt:innen bewertet deine Beschwerden, bisherigen Therapien, Medikamente und Behandlungsziele und entscheidet, ob medizinisches Cannabis infrage kommt.
Wer kann medizinisches Cannabis auf Rezept bekommen?
Medizinisches Cannabis kann bei schwerwiegenden Erkrankungen infrage kommen, wenn andere Therapien nicht ausreichend helfen, nicht vertragen werden oder im Einzelfall nicht angewendet werden können.
Kann jede Ärztin oder jeder Arzt Cannabis verschreiben?
Grundsätzlich können Ärzt:innen medizinisches Cannabis verschreiben, wenn sie zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt sind. Zahnärzt:innen und Tierärzt:innen dürfen Cannabisarzneimittel nicht verordnen.
Wird Cannabis auf Rezept von der Krankenkasse bezahlt?
Die gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem eine schwerwiegende Erkrankung, eine medizinische Begründung und die Aussicht auf eine positive Wirkung.
Was ist der Unterschied zwischen Cannabis Rezept und medizinischem Cannabis auf Rezept?
„Cannabis Rezept“ beschreibt meist die ärztliche Verordnung. „Medizinisches Cannabis auf Rezept“ meint die medizinische Anwendung von Cannabisarzneimitteln, die ärztlich verschrieben und über die Apotheke abgegeben werden.
Was ist der Unterschied zwischen Privat- und Kassenrezept?
Beim Privatrezept tragen Patient:innen die Kosten in der Regel selbst. Beim Kassenrezept kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Formen von medizinischem Cannabis können verordnet werden?
Verordnet werden können unter anderem Cannabisblüten, Cannabisextrakte, Dronabinol, Nabilon und zugelassene cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Bei einer Ablehnung können ergänzende Unterlagen, eine ausführlichere ärztliche Begründung oder ein Widerspruch sinnvoll sein. Patient:innen sollten das weitere Vorgehen mit der behandelnden Praxis und ihrer Krankenkasse besprechen.
Quellen: